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Filmförderung für Bayern: Prof. Dr. Klaus Schaefer und Julia Rappold im Gespräch mit Camgaroo

Text- und Bildmaterial Gabriele Lechner, Prof. Dr. Klaus Schaefer und Julia Rappold

Der FilmFernsehFonds Bayern (FFF-Bayern) hat viel für Nachwuchstalente übrig. Er gehört wohl zu den best ausgestatteten Fördertöpfen in ganz Deutschland. Als zentrale Anlaufstelle für die Film- und Fernsehschaffenden in Bayern entscheidet er jährlich über ca. 28 Millionen Fördersumme. Zu den Gesellschaftern gehören der Freistaat Bayern, die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), der Bayerische Rundfunk (BR), das ZDF und die privaten Fernsehanbieter ProSiebenSat.1 und RTL. 

Herzlichen Dank an den Geschäftsführer des FFF-Bayern, Professor Dr. Klaus Schaefer (K.S.) und die Förderreferentin, Julia Rappold (J.R.), die Camgaroo (C.) für ein ausführliches und sehr konstruktives Gespräch zum Thema Nachwuchsförderung zur Verfügung standen.    

C.: Herr Prof. Dr. Schaefer, kommen wir doch gleich zur Sache. Welche Filmfördermaßnahmen gibt es in Bayern speziell für Nachwuchsfilmemacher? 

K.S.: Der FFF Bayern hat mehrere Instrumente zur Förderung des Nachwuchses in der Hand. Wir können erfolgversprechende Abschlussfilme von Studierenden unserer bayerischen Filmhochschulen, der HFF München und seit ein paar Jahren auch der MHMK München, fördern. Das Besondere daran ist, dass wir in der Regel Zuschüsse anstatt erfolgsbedingt rückzahlbare Darlehen vergeben. Außerdem sind die Antragsvoraussetzungen nicht so hoch wie in der regulären Produktionsförderung, das heißt ein Verleih- oder ein  Senderpartner ist nicht zwingend notwendig. Absolventen dieser Hochschulen können darüber hinaus für ihren Erstlingsfilm Förderung erhalten.  

Ein weiterer Fördertopf steht für den sog. „Anderen Nachwuchsfilm“ zur Verfügung. Das betrifft junge Menschen, die ihre Schul- bzw. Berufsausbildung bereits abgeschlossen haben, nicht auf einer Filmhochschule waren und bereits Erfahrungen beim professionellen Filmemachen sammeln konnten. Der klassische Fall ist hier z.B. der Regieassistent, der in der Branche Fuß gefasst hat und nun seinen ersten eigenen Film machen möchte. 

Aber natürlich hört die Unterstützung der jungen Talente bei uns nicht dort auf, sondern der Gedanke der Nachwuchsförderung zieht sich durch die gesamte Filmförderung: Bei der Drehbuchförderung haben wir z.B. inzwischen mehr junge Autoren als etablierte. Bei der Projektentwicklung sind es ebenfalls eher die kleinen und jungen Firmen, die Unterstützung brauchen. 

C.: Für Nachwuchsfilmer, die Quereinsteiger sind, also nicht von der Filmhochschule kommen, gibt es außer einem Jahresbudget für alle Filmeinreichungen von 150.000 € kaum Möglichkeiten eine Förderung zu erhalten. Warum?

K.S.: Für den „Anderen Nachwuchsfilm“ stehen jährlich 150.000 € zur Verfügung. Merken wir jedoch, dass uns diese Summe aufgrund der Anzahl viel versprechender Projektanträge nicht ausreicht, können  wir innerhalb des gesamten Nachwuchsbereiches, der 1,6 Mio. € umfasst, die Fördersummen verschieben. Das heißt wir können flexibel auf die Antragslage in jedem Bereich der Nachwuchsförderung reagieren. 

J.R.: Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass wir mit diesen 150.000 Euro gut auskommen - auch wenn das im Verhältnis zur Gesamtfördersumme nicht viel klingt. Im Bereich „Anderer Nachwuchsfilm“ bekommen wir zwar viele Anträge, aber nicht alle sind qualitativ so gut, dass sie unseren professionellen Anforderungen entsprechen. So sind zum Bespiel auch Schüler- und Studentenvideos bei uns ganz bewusst ausgeschlossen. 

C.: Der autodidaktische Filmemacher und der professionelle, also derjenige, der von der Hochschule kommt, sind oft nicht mehr auseinander zu kennen. Ich schreibe seit 12 Jahren den Camgaroo Award aus und da nehmen junge Leute teil, die mit 12 oder 13 Jahren mit dem Filmemachen beginnen und die mit Anfang 20 einfach so super drauf sind, dass man durchaus von einer professionellen Qualifikation sprechen kann. Einige der Camgaroo Filmemacher besuchen dann auch eine Filmhochschule, aber manche eben nicht.

K.S.: Genau solche Talente haben gute Chancen im Bereich „Anderer Nachwuchsfilm“.   Die Grenze zu definieren ist, wie Sie sagen, schwierig. Aber wenn z.B. jemand einen guten Kurzfilm gedreht und damit vielleicht sogar auch noch einen wichtigen Preis gewonnen hat, dann hätte der im Bereich „Anderer Nachwuchsfilm“ sicher gute Chancen.

J.R.: Die Anträge im Bereich “Anderer Nachwuchsfilm“ sind in den letzten Jahren gestiegen, allerdings bekommen wir hier auch viel Mittelmaß. Für die Filmemacher heißt das: Dramaturgisch gute Drehbücher mit einem überzeugenden Team haben in diesem Bereich richtig gute Chancen gefördert zu werden. Und mit rund 25.000 € sind diese Kurzfilme meines Erachtens gut ausgestattet.  

C.: Für einen Kurzfilm ist das natürlich toll, aber wenn ein Filmemacher bereits zwei oder drei Kurzfilme gedreht hat und dann ein Kinoprojekt stemmen möchte?

J.R.: In diesem Fall kann er entweder Förderung im Bereich „Anderer Nachwuchs“ beantragen, wobei die Höchstfördersumme hier in der Regel bei rund 30.000 Euro liegt, was sicherlich für die Filmemacher eine finanzielle Herausforderung darstellt. Den Filmemachern steht jedoch auch die reguläre Produktionsförderung offen, hier jedoch ist - wie bereits erwähnt – in der Kinofilmförderung ein Verleihpartner und in der Fernsehförderung ein Fernsehpartner zwingend notwendig.

K.S.: Es macht auch keinen Sinn, diese Leute zu lange in der „Nachwuchsspielwiese“ zu lassen. Wenn ein Filmemacher schon drei tolle Kurzfilme gemacht, sogar schon Preise gewonnen und darüber hinaus einen Sender für sein Langfilmprojekt gefunden hat, dann sind die möglichen Fördersummen im Bereich „Anderer Nachwuchsfilm“ einfach zu klein. Das ist dann eindeutig ein Projekt für die normale Produktionsförderung. Wir vergessen ja dort auch nicht, dass es sich bei dem Antragsteller um einen jungen Nachwuchsregisseur handelt. 

J.R.: Langfilme mit einem überschaubarem Budget, wie z.B. „Shoppen“ oder „Pension Freiheit“ funktionierten dagegen im Bereich „Anderer Nachwuchsfilm“ gut.  

K.S.: Ich würde begabten, jungen Leuten aber auf jeden Fall raten, den Weg einer Filmhochschule einzuschlagen. Für das weitere Berufsleben kann das nur von Vorteil sein.

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C.: In Deutschland ist das sicher so. In USA gibt es viele Quereinsteiger, wenn man z.B. James Cameron, Steven Spielberg usw. anschaut, die alle als Quereinsteiger begonnen haben, ohne Filmhochschulausbildung. 

K.S.: Als diese Regisseure jung waren, war das noch möglich. In Deutschland sind Filmemacher wie Joseph Vilsmaier auch diesen Weg gegangen, aber die Zeiten haben sich geändert.   

J.R.: Ein großer Vorteil der Filmhochschulen ist nicht nur die inhaltliche Ausbildung, sondern auch das  Netzwerk, das man sich bereits während der Ausbildung aufbaut und auf das man später zurück greifen kann.

C.: Naja, die jungen Filmemacher sind teilweise auch ohne Filmhochschule sehr gut miteinander vernetzt. Das ist eine Art neue Kultur, die hier gerade im Entstehen ist. Es gibt natürlich die Filmhochschulausbildung und die ist ja auch super, aber ich finde es schon interessant, wenn man die „kreativen Wilden“, die oft ganz andere Ideen und Ansätze haben, die „brennen“ und sehr wissbegierig sind, nicht übersieht und unterschätzt.

Was ich allerdings von mehreren meiner jungen Filmemacher gehört habe ist, dass sie in der Filmhochschule teilweise gerne mal gedeckelt werden, wenn sie ihren eigenen Stil einbringen möchten.

K.S.: Wer meint, er kann schon alles, und wer eher besserwissend auftritt, bekommt vielleicht auf einer Filmhochschule zu Recht erst einmal Gegenwind.   

C.: Ich könnte mir vorstellen, dass es vereinzelt auch mal Professoren gibt, die gerne selbst Filmemachen würden, aber es aus welchem Grund auch immer, nicht machen können und deshalb vielleicht andere gerne einbremsen, wenn sie nicht den Stil oder Inhalt bringen, den sie sich vorstellen. Denn besserwissend sind diese Filmemacher nicht, die möchten lernen und Filmemachen.

J.R.: Hier füllt der Camgaroo Award ja wunderbar eine Lücke  - eine Auszeichnung für begabte Filmemacher, die auf keiner Filmhochschule waren.  

C.: Danke, das freut mich, dass Sie das so sehen. Natürlich können beim Camgaroo Award auch Filmhochschulstudenten mitmachen, solange sie noch in der Ausbildung sind. Ist eigentlich die Bayerische Filmförderung grundsätzlich für alle Filmgenre offen?

K.S.: Wir geben nicht vor, welche Art von Filme produziert werden sollen. Vielmehr reagieren wir auf das, was die Filmemacher sich ausdenken und uns vorlegen. Das heißt, wir sind für alle Genres offen. Es gibt jedoch Grenzen in den Richtlinien, z.B. im Bereich Gewalt, Horror und Pornographie. Natürlich sehen wir, dass sich gewisse Genres auf dem Kinomarkt schwerer tun wie z.B. ein deutscher Action-Film.  Alleine schon deswegen, weil sich die Höhe der Produktionsmittel nicht mit denjenigen vergleichbare amerikanischer Filmen messen kann. Gleichwohl gibt es immer wieder mutige Filmemacher, die sich in schwierigen Genres versuchen möchten und die wir – wenn das Projekt an sich viel versprechend ist – gerne dabei unterstützen, gerade im Bereich der Nachwuchsförderung.  

J.R.: Ein gutes Beispiel hierfür ist „Nocebo“, ein sehr aufwendiger, professionell umgesetzter Thriller von Lennart Ruff, der jetzt gerade für den Studentenoscar nominiert ist. Diesen Film haben wir im Bereich „Abschlussfilm“ mit 50.000 Euro gefördert, weil das Drehbuch herausragend war, aber auch weil der Filmmacher sich an einem Genre mit aufwendigen Action-Szenen und Thriller-Elementen versuchen wollte. Ein Experiment, das zum Glück sehr gut aufgegangen ist.

Wichtig zu wissen ist auch, dass wir nicht nur fiktionale, sondern auch non-fiktionale Filme fördern. Gerade im Nachwuchsbereich sind etwa die Hälfte der geförderten Projekte Dokumentarfilme.

C.: Nach welchen Kriterien entscheidet der FFF-Bayern, ob ein Film gefördert wird?

K.S.: Das erste und wichtigste Kriterium ist immer der Inhalt, vorausgesetzt der Antrag ist formal in Ordnung. Wir setzen uns deshalb ausgiebig mit dem Drehbuch auseinander. Daneben werden natürlich auch die anderen Kriterien berücksichtigt: Ist der Film vernünftig kalkuliert, ist der Finanzierungsplan realistisch, passt das geplante künstlerische Team zu dem Film, stimmt die  Besetzung, liegt ein angemessener Bayerneffekt vor etc. . Insgesamt muss das Gesamtkonzept in sich schlüssig sein. Speziell für die Nachwuchsförderung gilt, dass wir vor allem junge Talente aus und in Bayern fördern möchten. 

C.: Also Prio eins ist der Inhalt?

J.R.: Ja, auch im Nachwuchsbereich spielt das Drehbuch die größte Rolle. Für mich ist außerdem  immer besonders wichtig, welche filmische Vision der Regisseur hat. Seine Handschrift kenne ich meist noch nicht, daher sind seine Vorstellungen und Umsetzungsideen essentiell für die Einschätzung eines Projektes.  

C.: Da die Filmförderung auch eine Wirtschaftsförderung ist, stellt sich die Frage, wie der FFF-Bayern die Wirtschaftlichkeit eines Films einschätzt und kalkuliert? Oder bezieht sich die Wirtschaftlichkeit ausschließlich auf den Bayerneffekt?

K.S.: Die Filmförderung ist keine Wirtschaftsförderung, sondern in allererster Linie fördern wir den Film als Kulturgut.  Die Oper beispielsweise ist auch eine Kulturförderung, manche sagen, eine Hochkulturförderung. Aber natürlich hat sie auch wirtschaftliche Aspekte: Da werden Musiker, Bühnenschieber, Einlassleute etc. bezahlt. Es gibt kaum einen Kunstbereich, der nicht irgendwie auch ein wirtschaftlicher Bereich ist. 

Die Einschätzung der Wirtschaftlichkeit eines Projektes hängt natürlich davon ab, in welchem Bereich der Filmemacher seinen Antrag stellt. Von einem Nachwuchsfilm, der einen Zuschuss von 25.000 Euro möchte, erwarten wir etwas anderes, als von einem Projekt, das von uns 1,6 Mio. benötigt. Hier wird ganz genau geprüft und diskutiert, ob dieser Film auf dem Markt wirtschaftlich erfolgreich sein kann.

C.: Bezieht sich die Wirtschaftlichkeit auch auf den Bayerneffekt ?

K.S.: Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit umfasst grundsätzlich zwei Aspekte:

Erst einmal schauen wir uns den sogenannten Bayerneffekt an, also die Posten, die hier in Bayern während der Produktion ausgegeben werden (Dienstleister werden bezahlt, Hotelzimmer gebucht, Kameras ausgeliehen etc.).  

Der zweite Aspekt betrifft die Verwertungschancen und damit die Möglichkeit, dass das Förderdarlehen auch wieder zurückgeführt wird. Diese reelle Möglichkeit, dass das Darlehen auch wieder zurückgeführt wird, ist wichtig für eine positive Förderentscheidung. Aber da, wo wir Zuschüsse geben wie beim Nachwuchs, spielt das keine Rolle.  

C.: Steht der FFF-Bayern auch für die jungen Filmemacher für ein persönliches Gespräch zur Verfügung?

K.S.: Wir haben für jeden Bereich Förderreferenten, die natürlich auch persönlich zur Verfügung stehen. Für den Nachwuchs- und Kinodokumentarfilmbereich ist das Frau Rappold.

Zentrale Aufgabe der Förderreferenten ist zum einen, eine Einschätzung zu dem Projekt abzugeben, zum anderen aber natürlich auch vor, während und nach der Antragstellung für die Filmemacher als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.

J.R.: Besonders im Nachwuchsbereich liegt meine Hauptaufgabe darin, den Filmemachern zu erklären, wie man sein Projekt am besten dem Vergabeausschuss präsentiert.   

Insbesondere im Bereich des „Anderer Nachwuchsfilm“ ist das sehr zeitintensiv, da diese Filmemacher eben nicht den Background einer Filmhochschule haben. Das macht aber trotzdem auch viel Freude und man wird immer wieder mit großartigen Filmen „belohnt“.   

C.: Das ist eine tolle Gelegenheit für junge Filmemacher, die sich hier praktisch direkt persönlich an die Filmförderung wenden können und mit einem Förderreferenten ihr Projekt durchsprechen können.

J.R.: Auf jeden Fall, meine Tür steht allen offen. Inzwischen ist die Hemmschwelle, sich bei uns zu melden, auch nicht mehr so groß. Früher hatten die jungen Leute manchmal sogar ein wenig Angst vor so einer Einrichtung wie dem FFF Bayern. Aber dahinter stehen auch nur Menschen, deren Job es ist, die Filmemacher so gut wie möglich zu beraten und auf ihrem Weg zu begleiten.

K.S.: Ergänzend dazu möchte ich festhalten, dass ein gewisses Basiswissen vorhanden sein muss, wie man einen Film macht und finanziert. Wer überhaupt keine Ahnung von Budget, Finanzierungsplan etc. hat, kann von Frau Rappold kein Kurzstudium verlangen. Wie bereits gesagt, wir befinden uns hier im professionellen Arbeitsbereich und wollen dort auch ganz bewusst bleiben.

J.R.: Wichtig zu wissen ist auch, dass wir als Förderreferenten keine Vorauswahl treffen. Die Entscheidung trifft immer der Ausschuss.

C.: Wie ist die richtige Vorgehensweise bei der Einreichung?

K.S.: Erst das Gespräch, dann der Antrag. Man hat ja drei Wochen Zeit den Antrag einzureichen, die meisten kommen am letzten Tag der Frist, um fünf vor 18.00 Uhr. Ab 18 Uhr wird kein Antrag mehr angenommen. Die Förderreferenten prüfen dann die Anträge, zunächst einmal ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine inhaltliche Vorauswahl wird nicht getroffen.   

J.R.: Wenn man einmal abgelehnt wird, sei es aus formalen  oder aus inhaltlichen Gründen, dann kann man dieses Projekt grundsätzlich nicht mehr einreichen, außer es hat sich wirklich etwas essentiell an dem Projekt verändert. Auch daher ist es sinnvoll, erst einmal  das Gespräch mit uns zu suchen, und dann das Projekt so gut wie möglich vorzubereiten. Ein Schnellschuss kann auch einmal nach hinten losgehen und im Zweifel hat man nur einen Versuch.

C.: Welche Summe kann maximal beantragt werden?

K.S.: Das kommt auf den Bereich an: 1,6 Mio. € für Kinofilme, 530.000 € für Fernsehfilme, für die Projektentwicklung max. 100.000 €, die wir aber selten geben. Drehbuch bei Einzelautoren 20.000 €, bei mehreren Autoren 30.000 €. Im Bereich Nachwuchs gibt es Richtwerte in unseren Merkblättern: Für den Erstlingsfilm gibt es keine Maximalsummen, in der Regel geben wir aber nicht mehr als 300.000 Euro pro Projekt.  Für die HFF-Abschlussfilme liegt die maximale Fördersumme in der Regel bei 50.000 €, für die  MHMK-Abschlussfilme liegt sie derzeit noch bei 10.000 Euro.

Im Bereich  „Anderer Nachwuchsfilm“ stehen 25.000 € für den Kurzfilm und 30.000 € für den Langfilm zur Verfügung.

J.R.: Wobei das immer die maximale Höchstsummen sind, die beantragt werden können. 

K.S.: Das Problem mit den Höchstwerten ist, dass die Antragsteller oft einfach die Höchstsummen beantragen, ohne das in Relation mit den Projekten zu setzen.

J.R.: Und es gibt ja Filme, die brauchen keine 50.000 Euro. Diese Fragen werden aber auch bei dem Beratungsgespräch diskutiert. Mir persönlich sind immer “ehrliche und transparente“ Kalkulationen am liebsten, anhand deren man dann offen darüber sprechen kann, welche Fördersumme tatsächlich notwendig ist, um den Film gut umsetzen zu können. 

K.S.: Das ist übrigens auch ein Kriterium für die Förderentscheidung: Ist das Projekt vernünftig kalkuliert ? Wenn jemand die Kalkulation viel zu hoch aufgeblasen hat und eine überhöhte Summe beantragt, dann wird er scheitern. Das kann ich niemanden empfehlen.

C.: Aber gerade die Nachwuchsfilmemacher können sehr viel selbst, z.B. führen sie nicht nur Kamera und Regie, sondern übernehmen auch die Postproduktion, und füllen damit oft mehrere Positionen aus. Dadurch werden die Filme günstiger in der Finanzierung. Ist das ein Nachteil?

K.S.: Nein, wir erwarten sogar, dass der Film günstiger wird. Sie können einen Nachwuchs-Kurzfilm nicht kalkulieren wie „Fack ju Göhte“.

J.R.: Es sollte letztendlich immer professionell kalkuliert werden, aber viele Positionen werden dann nicht bar ausgezahlt, sondern als Rück- oder Beistellungen ausgewiesen. Dieses Engagement erwarten wir im Nachwuchsbereich und es zeigt auch, wie sehr ein Filmemacher und sein Team für dieses Projekt „brennen“. Irgendwann kommt dann jedoch der Zeitpunkt, wo keiner mehr unter Tarif bezahlt werden kann und möchte. Dann ist das Projekt aber meist kein Nachwuchsprojekt mehr und kann insgesamt anders kalkuliert und finanziert werden.  

K.S.: Viele der Nachwuchsfilmer haben den Unterschied zwischen Kalkulation und Finanzierungsplan nicht verinnerlich. Rückgestellte Eigenleistungen werden kalkuliert, weil sie da sind und einen Marktwert haben. Im  Finanzierungsplan werden sie dann aber zurückgestellt, da sie nicht bar ausbezahlt werden.

C.: Wie viele Filmprojekte werden durchschnittlich pro Jahr gefördert.

K.S.: Ganz grob gesagt: 25 Kinofilme, 25 Fernsehfilme, 25 Nachwuchsfilme. Wobei ich glaube, dass wir inzwischen sogar ein wenig über diesen Zahlen liegen.

J.R.: Im Nachwuchsbereich liegen wir tatsächlich bei circa 25 Filmen pro Jahr. Darunter sind meist  circa fünf Erstlingsfilme mit 200.000 bis 300.000 € Fördersumme. Die restliche Fördersumme von 1.6 Mio. verteilt sich auf die anderen Nachwuchsprojekte.

C.: Können Sie ein Beispiel für einen wirtschaftlich erfolgreichen Nachwuchsfilm geben?

K.S.: Der wohl erfolgreichste Nachwuchsfilm war der kombinierte Abschluss-Erstlingsfilm „Das Leben der Anderen“. Kombiniert heißt in diesem Falle, dass der Antragsteller seinen Abschluss- und Erstlingsfilm zusammenfasst und dann eine höhere Antragssumme als im regulären Abschlussfilmbereich beantragen kann. Er hat dann jedoch kein Antragsrecht mehr für einen Erstlingsfilm. Dieses Verfahren haben wir bei  „Das Leben der Anderen“ zugelassen. Zum einen weil das Projekt so herausragend war, zum anderen weil der Regisseur bereits zahlreiche gute Kurzfilme davor realisiert hatte. Und unser Vertrauen hat sich letztendlich ausgezahlt: „Das Leben der Anderen“ hat unter anderem einen Oscar gewonnen und noch dazu über 2 Millionen Besucher im Kino erzielt. Das war natürlich für alle Beteiligten eine tolle Erfolgsgeschichte.

J.R.:  Nachwuchsförderung heißt beim FFF Bayern im Übrigen nicht nur Filmförderung, sondern wir vergeben zusätzlich auch zwei Nachwuchspreise: Auf den Regensburger Kurzfilmtagen sowie auf dem Dok.Fest München wird jeweils ein Förderpreis speziell für Nachwuchstalente vergeben. Unsere Intension dabei ist, die Aufmerksamkeit auf einen herausragenden Film zu lenken, aber im besten Fall  auch dem Filmemacher die Finanzierung für den nächsten Film zu erleichtern.

KS.: Wenn wir den Bogen weiterschlagen, was der Freistaat noch alles für den filmischen Nachwuchs unternimmt, dann ist das eine ganze Menge. Er hat eine Filmhochschule für 88 Mio. Euro gebaut, er unterstützt den Mediencampus Bayern, er hat das Bayerische Filmzentrum initiiert, finanziert dort das „First Movie Programm“ und ist bei der „Drehbuchwerkstatt München“ dabei.  Der Freistaat unterstützt die bayerischen Filmfestivals, auf denen viele Nachwuchsfilme gezeigt werden, wie z.B. in Hof, Landshut oder Regensburg. Das gesamte Engagement des Freistaates ist auch im nationalen Vergleich beachtlich. 

J.R.: Gerade in der Filmförderung waren wir im Nachwuchsbereich auch deutschlandweit immer schon ein Vorreiter, zuerst mit einem Etat von 1,2 Mio. und jetzt erst recht mit einem Gesamtfördervolumen von 1,6 Mio. €. Das ist schon außergewöhnlich.

C.: Helfen Sie auch bei der Vermittlung von Produzenten oder Verleihfirmen?

K.S.: Also Tipps geben wir immer, sicher im Nachwuchsbereich mehr als im professionellen Bereich. Aber wenn jemand einen großen Kinofilm auf die Beine stellen möchte und nicht in der Lage ist, einen Verleih zu finden, dann würde uns das allerdings nachdenklich machen. Beim Nachwuchs kann man schon mal einen Tipp geben, aber auch Nachwuchsförderung setzt eine gewisse Professionalität voraus. 

C.: Was versteht man eigentlich unter einem bedingt rückzahlbaren Darlehen.

K.S.: Eigentlich wäre es richtiger zu sagen „erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen“. 

Erfolg heißt wirtschaftlicher Erfolg und zwar wirtschaftlicher Erfolg beim Produzenten. Das heißt, wenn der Produzent tatsächlich Geld zurückbekommt. Nicht allein, wenn der Film im Kino gut läuft. Filme, die im Kino über eine Million Zuschauer haben, müssen noch lange kein wirtschaftlicher Erfolg sein. Die Hälfte der Einnahmen behält eh das Kino, der Rest geht zum Verleih, der nimmt sich seine Provision und holt sich seine Verleihgarantie zurück.  Es kann sein, dass kein Euro beim Produzenten ankommt.  Alle jubeln immer: „Der Film hat eine Million Zuschauer, ein riesiger wirtschaftlicher Erfolg“. Ich frag dann immer, für wen? Für den Kinobetreiber ja, für den Verleiher möglicherweise auch, für den Produzenten? Das heißt, wir sprechen erst von einem wirtschaftlichen Erfolg, wenn der Produzent wirklich Rückflüsse hat. Und erst wenn er seinen Eigenanteil zurückgeführt hat, beginnt die Phase der Rückzahlung des Darlehens.  

Aber auch nur 50 % dessen, was bei ihm ankommt. Den Rest soll er für den nächsten Film verwenden oder die Erfolgshonorare auszahlen oder ähnliches. Deshalb haben die Förderungen auch nicht so üppige Rückflüsse. Würden wir in der Rangfolge an einem anderen Platz stehen, hätten wir auch höhere Rückläufe. Dieses Modell ist aber bewusst so gestaltet, um so die Produzentenlandschaft auch langfristig zu stärken. 

J.R.: Im Nachwuchsbereich sind wir in der Regel bei Zuschüssen.

K.S.: Genau, hier (K.S. deutet auf das Plakat von „Das Leben der Anderen“) haben wir einen Zuschuss gegeben. Eigentlich schade, weil der Film später tatsächlich wirtschaftlich erfolgreich gewesen ist.  

J.R.: Seitdem sind wir etwas kritischer und geben ab und zu auch erfolgsbedingt rückzahlbare Darlehen, wenn wir denken, das Projekt könnte ein wirtschaftlicher Erfolg werden 

C.: Ist es so, dass wenn der Filmproduzent etwas zurückzahlt, er indirekt einen Anspruch auf die gleiche Summe für sein nächstes Filmprojekt hat? 

K.S.: Das ist das Prinzip der Erfolgsdarlehen. Das haben wir übrigens im Nachwuchsbereich auch so übernommen. Wenn ein Produzent zurückzahlt, wird dieses Geld für drei Jahre für ihn auf einem virtuellen Sonderkonto geparkt, und er kann es erleichtert abrufen. Erleichtert heißt, wenn er nur den „geparkten“ Betrag haben will, muss er nicht mehr in den Vergabeausschuss, sondern ich  als Geschäftsführer kann alleine entscheiden und zwar nach Prüfung der formalen Kriterien.  

Ich prüfe also nicht mehr, ob ich vom Drehbuch überzeugt bin, sondern nur, ob es unseren Richtlinien entspricht. Außerdem überprüfen wir, ob der erforderte Bayerneffekt erfüllt ist. Dann geben wir das Geld frei. Hier in Bayern gibt es natürlich ein paar Firmen, die über relativ große Erfolgsdarlehen verfügen. Für diese Firmen ist das ein sehr gutes Finanzierungstool für den Fall, dass ihnen plötzlich ein Finanzierungspartner wegfällt. Dann haben sie die Möglichkeit, auf ihr Erfolgsdarlehenskonto zurückzugreifen.

J.R.: Vielleicht noch ein wichtiges Detail. Bei uns entscheidet der gleiche Ausschuss über die Nachwuchsprojekte wie auch über die anderen Förderbereiche. Fünf Mal im Jahr.

K.S.: Und ich glaube, wir haben die kürzesten Entscheidungsfristen, mit 4 bis 5 Wochen ab Einreichung.

J.R.: Das ist  sehr produzentenfreundlich, weil so die Produzenten schnell erfahren, ob der FFF Bayern dabei ist oder nicht. Und sich in der weiteren Finanzierung darauf einstellen können.  

K.S.: Der Vorteil unserer Nachwuchsförderung ist, im Gegensatz zu sendergestützten Modellen wie z.B. bei der „Nordlichter“-Förderung, wo letztendlich der Sender eine große Rolle spielt, dass unserer Fördergelder nicht sendergebunden sind. Darüber hinaus geben wir kein Genre vor und der Dreh muss auch nicht in Bayern stattfinden.

J.R.: So können wir den  Filmemachern die Freiheit geben, das zu drehen, was sie gerne machen möchten – vorausgesetzt das Projekt an sich überzeugt.

C.: Aber es sollte schon auch in Bayern gedreht werden, oder?

J.R.: Nicht unbedingt. Im Dokumentarfilmbereich z.B. wird dort gedreht, wo die Geschichten spielen.  

K.S.: Genau, da wird kaum etwas in Bayern gedreht. Sofern es möglich ist, wollen wir natürlich, dass in Bayern gedreht wird. Wenn sich einer nur das Geld holen und dann woanders drehen will, obwohl er es auch hier machen könnte, dann muss er schon gute Argumente haben. Das gilt natürlich vor allem für den fiktionalen Bereich.   

J.R.: Wobei wir ganz klar den bayerischen Nachwuchs unterstützen möchten. Und  Anträge aus Berlin oder Hamburg  müssen klar darlegen, worin der Bayernbezug ihres Projektes liegt.   

C.: Aber es ist schon sehr wohl so, dass jemand, der in Darmstadt wohnt und hier produzieren möchte, eine Chance hat?

J.R.: Wenn z.B. der Regisseur in Berlin wohnt, dann muss er mir mindestens nachweisen, dass er hier eine bayerische Produktionsfirma hat und auch hier in Bayern dreht.  

K.S.: Also der Berliner Regisseur, der mit einem Darmstädter Produzent in Korea dreht, der hat es bei uns schon schwer (schmunzelt).

Wir sind eine regionale Filmförderung, das sage ich ganz offensiv. Wir schämen uns nicht dafür, aber das bedeutet auch, dass unsere Zuständigkeit irgendwo endet. Sie endet an den Grenzen des Freistaates Bayern, denn wir können nicht die ganze Welt beglücken. 

C.: Vielen Dank für dieses aufschlussreiche Gespräch.